| Krankenkasse / Einzugsstelle (elektronisch als eUB, Verfahren seit 1. Juli 2026 erweitert) | Ordnungsgemäße Beitragszahlung und Zahl der gemeldeten Beschäftigten | Haftung nach § 28e SGB IV ab 275.000 € je Bauwerk; Enthaftung am sichersten mit lückenlosen Bescheinigungen | regelmäßig für die Vertragslaufzeit, oft monatlich bis quartalsweise laut Vertrag |
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| Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung BG BAU (qUB) | Gemeldete Unternehmensteile, Lohnsummen und Zahlung der Unfallversicherungsbeiträge | Haftung nach § 150 Abs. 3 SGB VII, Regeln wie § 28e | aneinandergereiht von Auftrag bis Abnahme |
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| Finanzamt (Bescheinigung in Steuersachen) | Steuerliche Zuverlässigkeit zum Ausstellungstag | Zuverlässigkeit bei Vergabe und Nachunternehmervertrag | je Auftrag; Aktualität legt der Auftraggeber fest |
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| SOKA-BAU-Bescheinigung | Beiträge zu den Sozialkassen gemeldet und gezahlt | Haftung für Mindestlohn und Sozialkassenbeiträge nach § 14 AEntG, ohne Schwellenwert | nach Vertrag |
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| Präqualifikation (Eintrag in die PQ-Liste) | Unternehmen ist präqualifiziert | Alternative Enthaftung nach § 28e SGB IV | Eintrag jährlich erneuert |
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| Nicht dasselbe: Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG | Befreiung vom Steuerabzug bei Bauleistungen | Ohne sie sind 15 % jeder Zahlung einzubehalten | Gültigkeit steht darauf, meist bis zu 3 Jahre |
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