Wissen · Elektrische Sicherheit

DGUV V3 Prüfung: wie oft, und wer darf prüfen?

Die DGUV Vorschrift 3 regelt die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Ortsfeste Anlagen werden in der Regel alle 4 Jahre geprüft, ortsveränderliche Geräte mit einem Richtwert von 6 Monaten. Hier steht, was die Tabellen sagen, wer prüfen darf, was die Prüfplakette bedeutet und wie Sie jede Frist im Blick behalten.

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OrtsfesteAnlageCURRENTOrtsveränderli…GeräteDUE SOONBaustromvertei…CURRENTVerlängerungsk…EXPIRED

Zuletzt aktualisiert · ExpiryEdge-Redaktion

Kurz erklärt

Die DGUV V3 Prüfung ist Pflicht für Arbeitgeber: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind in Fristen zu prüfen, die die Gefährdungsbeurteilung festlegt. Richtwerte sind 4 Jahre für ortsfeste Anlagen (1 Jahr in Räumen besonderer Art) und 6 Monate für ortsveränderliche Geräte - bei einer Fehlerquote unter 2 % bis zu 1 Jahr in Werkstätten oder 2 Jahre im Büro. Verantwortlich ist eine Elektrofachkraft.

Übersicht

DGUV V3 Prüffristen (Tabellen 1A und 1B)

Richtwerte aus den Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3. Sie sind der Ausgangspunkt; verbindlich ist die Frist, die Sie in der Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV festlegen.

DGUV V3 Prüffristen (Tabellen 1A und 1B)
Anlage / BetriebsmittelPrüffristGrundlagePrüfer
Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel4 JahreDGUV V3 § 5, Tabelle 1AElektrofachkraft
Anlagen in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art (DIN VDE 0100 Gruppe 700)1 JahrDGUV V3 § 5, Tabelle 1AElektrofachkraft
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen1 Monat (Wirksamkeit)DGUV V3 § 5, Tabelle 1AElektrofachkraft oder EuP mit geeigneten Messgeräten
Ortsveränderliche Betriebsmittel, Verlängerungs- und GeräteanschlussleitungenRichtwert 6 MonateDGUV V3 § 5, Tabelle 1BElektrofachkraft, bei geeigneten Messgeräten auch EuP
Ortsveränderliche Betriebsmittel auf BaustellenRichtwert 3 MonateDGUV V3 § 5, Tabelle 1BElektrofachkraft, bei geeigneten Messgeräten auch EuP
Maximalwert bei Fehlerquote < 2 % - Baustellen, Werkstätten, Fertigung1 JahrDGUV V3 § 5, Tabelle 1Bwie oben
Maximalwert bei Fehlerquote < 2 % - Büros und ähnliche Bereiche2 JahreDGUV V3 § 5, Tabelle 1Bwie oben
Festlegung der verbindlichen Fristin der GefährdungsbeurteilungBetrSichV § 3 Abs. 6Arbeitgeber
Die Fehlerquote ist der Anteil der bei der Prüfung als fehlerhaft erkannten Geräte. Prüfergebnisse sind mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren (§ 14 Abs. 7 BetrSichV); elektronische Aufzeichnungen sind zulässig. Zusammenfassung zur Orientierung, Stand Oktober 2026 - keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen kurz beantwortet

DGUV V3 Prüfung im Betrieb

Ist die DGUV V3 Prüfung Pflicht?

Ja, für Arbeitgeber. Die DGUV Vorschrift 3 ist eine verbindliche Unfallverhütungsvorschrift für alle Mitgliedsbetriebe der Unfallversicherungsträger, und die BetrSichV verlangt zusätzlich, Arbeitsmittel in festgelegten Fristen prüfen zu lassen. Vermieter, die nur Räume überlassen, sind für die Geräte der Mieter nicht zuständig, bleiben aber für die ortsfeste Elektroanlage des Gebäudes verantwortlich.

Wie oft im Büro?

Ortsveränderliche Geräte starten mit dem Richtwert von 6 Monaten. Zeigen die Prüfungen eine Fehlerquote unter 2 %, darf die Frist im Büro auf höchstens 2 Jahre verlängert werden. Ortsfeste Anlagen folgen dem Richtwert von 4 Jahren. Halten Sie fest, warum Sie die Frist so gewählt haben - genau danach fragen Aufsichtsperson und Versicherer.

Wer darf prüfen?

Verantwortlich ist eine Elektrofachkraft. Ortsveränderliche Geräte darf auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) prüfen, wenn geeignete Mess- und Prüfgeräte zur Verfügung stehen und eine Elektrofachkraft Leitung und Aufsicht übernimmt. Viele Betriebe vergeben die ortsfeste Anlage an einen Elektrobetrieb und schulen eigene Mitarbeitende für die Geräteprüfung.

Was kostet die DGUV V3 Prüfung?

Einen Festpreis gibt es nicht. Elektrobetriebe rechnen ortsveränderliche Geräte meist pro Gerät ab, ortsfeste Anlagen nach Aufwand. Die Kosten hängen von Geräteanzahl, Verteilung auf Standorte und davon ab, ob Mängel gleich behoben werden. Vergleichen Sie Angebote auf derselben Basis: Preis pro Gerät, Form des Prüfprotokolls und Umgang mit durchgefallenen Geräten.

Auf einen Blick

Prüffristen, Prüfplakette und Geräteverzeichnis

Übersicht der DGUV V3 Prüffristen: ortsfeste Anlagen 4 Jahre oder 1 Jahr in Räumen besonderer Art, ortsveränderliche Betriebsmittel Richtwert 6 Monate, Baustellen 3 Monate, Maximalwerte 1 oder 2 Jahre bei Fehlerquote unter 2 %, eine Prüfplakette mit nächstem Prüftermin und ein Geräteverzeichnis mit gültigen, bald fälligen und überfälligen Geräten
Richtwerte nach DGUV Vorschrift 3, Durchführungsanweisungen zu § 5.
So funktioniert es

DGUV V3 Prüfung in fünf Schritten organisieren

1
1. Alle Anlagen und Geräte erfassen

Legen Sie ein Verzeichnis an: ortsfeste Anlagen je Gebäude, ortsveränderliche Geräte je Standort oder Abteilung, einschließlich Verlängerungen und Baustromverteiler.

2
2. Prüffrist in der Gefährdungsbeurteilung festlegen

Gehen Sie von den Richtwerten der Tabellen 1A und 1B aus und passen Sie sie an die Einsatzbedingungen an. Dokumentieren Sie die Begründung, etwa 2 Jahre im Büro bei einer Fehlerquote unter 2 %.

3
3. Verantwortliche benennen

Legen Sie fest, wer die Elektrofachkraft beauftragt, wer Geräte im Haus prüft und wer Reparaturen freigibt. Eine verantwortliche Person je Standort verhindert Lücken.

4
4. Prüfen, kennzeichnen, dokumentieren

Jedes geprüfte Gerät erhält eine Prüfplakette mit dem nächsten Termin. Das Prüfprotokoll bewahren Sie mindestens bis zur nächsten Prüfung auf.

5
5. Mängel und nächste Frist nachverfolgen

Defekte Geräte aus dem Verkehr ziehen, Reparatur oder Entsorgung dokumentieren und den nächsten Prüftermin in einem Erinnerungssystem führen - nicht nur auf der Plakette.

Fristen im Griff

So rutscht in ExpiryEdge keine DGUV V3 Frist durch

Ein Datensatz je Anlage oder Gerätegruppe
Nächster Prüftermin, Verantwortlicher und letztes Protokoll

Importieren Sie Ihr Verzeichnis aus Excel. Jede ortsfeste Anlage oder Gerätegruppe erhält Prüffrist, Standort, verantwortliche Person und das letzte Prüfprotokoll. Wird die Prüfung erfasst, rollt der nächste Termin automatisch weiter. Erinnerungen gehen 90, 60, 30 und 7 Tage vorher per E-Mail, SMS, WhatsApp, Slack oder Teams raus und eskalieren, wenn nichts passiert.

Wiederkehrende Fristen rollen im Intervall weiter

Verantwortliche und Vertretung je Standort

Eskalation bei überfälliger Prüfung

ExpiryEdge-Liste anstehender Prüftermine für elektrische Anlagen mit Verantwortlichen und Status
Protokolle vom Elektrobetrieb
Der Elektrobetrieb lädt das Protokoll per Link hoch

Nach der Prüfung erhält der Elektrobetrieb einen Link, über den er Prüfprotokoll und Mängelliste hochlädt - ohne Konto. ExpiryEdge fasst automatisch nach, bis alles vorliegt, und legt es am Datensatz ab. So erhalten Versicherer oder die Aufsichtsperson der BG die komplette Historie in einem Export.

Upload-Link ohne Anmeldung

Automatisches Nachfassen

Export als PDF, CSV oder XLSX

ExpiryEdge-Datensatz mit angehängtem Prüfprotokoll einer Elektroprüfung
Häufig gestellte Fragen

Richtwerte: ortsfeste Anlagen alle 4 Jahre (in Räumen und Anlagen besonderer Art jährlich), ortsveränderliche Geräte alle 6 Monate, auf Baustellen alle 3 Monate. Bei einer Fehlerquote unter 2 % dürfen ortsveränderliche Geräte in Werkstätten und Fertigung höchstens jährlich, im Büro höchstens alle 2 Jahre geprüft werden. Die verbindliche Frist legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest.

Verantwortlich ist eine Elektrofachkraft. Ortsveränderliche Geräte darf auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten prüfen, wenn eine Elektrofachkraft Leitung und Aufsicht übernimmt.

Wer Arbeitsmittel nicht rechtzeitig prüfen lässt, handelt nach der BetrSichV ordnungswidrig. Nach einem Unfall fragen Berufsgenossenschaft und Versicherer nach den Prüfnachweisen. Beauftragen Sie die Prüfung sofort, nehmen Sie erkennbar beschädigte Geräte außer Betrieb und dokumentieren Sie die Schritte.

Vorgeschrieben sind Prüfung und Dokumentation, nicht ein bestimmter Aufkleber. Eine Prüfplakette mit dem nächsten Prüftermin ist der übliche Weg, den Status am Gerät zu zeigen, und viele Betriebe schreiben sie intern vor. Als Nachweis zählt das Prüfprotokoll.

Die DGUV V3 richtet sich an Arbeitgeber und deren Betriebsmittel. Ein Vermieter, der nur Räume überlässt, ist für die Geräte der Mieter nicht zuständig, bleibt aber für den sicheren Zustand der ortsfesten Elektroanlage des Gebäudes verantwortlich und sollte sie regelmäßig prüfen lassen.

Die DGUV V3 Prüfung ist eine verbindliche Pflicht aus der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3. Der E-Check ist eine Markenprüfung der Elektrohandwerke; er erfüllt die DGUV V3 Anforderung, wenn Umfang und Frist übereinstimmen.

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