Wissen · Fahrzeuge und Arbeitsmittel

UVV-Prüfung: was, wie oft und wer darf prüfen?

UVV steht für die Unfallverhütungsvorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung. Firmenwagen, Lkw, Gabelstapler und Ladekrane müssen danach mindestens einmal im Jahr von einem Sachkundigen geprüft werden - zusätzlich zur Hauptuntersuchung. Hier steht, welche Vorschrift wofür gilt und wie Sie die Termine sicher im Blick behalten.

Kostenlos starten
Keine Kreditkarte erforderlich · In wenigen Minuten startklar
UVV-Prüfungen - Standort NordSearch recordsFirmenwagen M-EE 204Fuhrpark14. MärValidLkw M-EE 311Werkstatt16. NovExpiringGabelstapler FT-03Lager02. MaiValidLadekran LK-1Werkstatt01. OktExpired

Zuletzt aktualisiert · ExpiryEdge-Redaktion

Kurz erklärt

Die UVV-Prüfung ist die wiederkehrende Sicherheitsprüfung, die die Unfallverhütungsvorschriften für Arbeitsmittel verlangen. Fahrzeuge sind bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich durch einen Sachkundigen zu prüfen (DGUV Vorschrift 70 § 57), Gabelstapler in Abständen von längstens einem Jahr (DGUV Vorschrift 68 § 37) und Lkw-Ladekrane mindestens jährlich (DGUV Vorschrift 52 § 26). Das Ergebnis ist schriftlich festzuhalten.

Übersicht

UVV-Prüffristen nach Arbeitsmittel

Die Mindestfristen aus den Unfallverhütungsvorschriften. Die Gefährdungsbeurteilung kann kürzere Fristen vorsehen, etwa bei starker Beanspruchung.

UVV-Prüffristen nach Arbeitsmittel
ArbeitsmittelFristGrundlagePrüfer
Firmenwagen, Transporter und Lkwbei Bedarf, mindestens einmal jährlichDGUV Vorschrift 70 § 57Sachkundiger
Abfahrtskontrollevor jeder ArbeitsschichtDGUV Vorschrift 70 § 36Fahrer
Gabelstapler einschließlich Anbaugerätein Abständen von längstens einem JahrDGUV Vorschrift 68 § 37Sachkundiger
Stapler und Hubwagen - Kontrolle vor Benutzungvor jeder Verwendung auf offensichtliche MängelBetrSichV § 4 Abs. 5Benutzer
Lkw-Ladekranemindestens einmal jährlichDGUV Vorschrift 52 § 26Sachkundiger
Ladebordwändemindestens jährlich (als Fahrzeugteil bzw. nach Gefährdungsbeurteilung)DGUV Vorschrift 70 § 57 / BetrSichVSachkundiger / befähigte Person
Privat-Pkw von Beschäftigten für Dienstfahrtenkeine UVV-Prüfpflicht des ArbeitgebersBGN ASI 7.20-
Die UVV-Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) nach StVZO; die eine ersetzt die andere nicht. Prüfergebnisse sind mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Zusammenfassung zur Orientierung, Stand Oktober 2026 - keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen kurz beantwortet

UVV-Prüfung in der Praxis

Ist die UVV-Prüfung für Firmenwagen Pflicht?

Ja, wenn das Fahrzeug im Betrieb als Arbeitsmittel genutzt wird - also auch Poolfahrzeuge und Dienstwagen, die Beschäftigte fahren. Die Pflicht liegt beim Unternehmen. Privatfahrzeuge von Beschäftigten, die für Dienstfahrten genutzt werden, fallen nicht unter die UVV-Prüfpflicht des Arbeitgebers; Führerschein und Verkehrssicherheit sollte er trotzdem kontrollieren.

Wer darf die UVV-Prüfung durchführen?

Ein Sachkundiger: eine Person, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse über das Arbeitsmittel und die Vorschriften hat, um den sicheren Zustand zu beurteilen. In der Praxis sind das Fachwerkstätten, Prüforganisationen wie DEKRA oder TÜV oder geschulte eigene Techniker. Die BGN empfiehlt, dass Werkstattrechnungen die UVV-Prüfung ausdrücklich ausweisen.

UVV-Prüfung abgelaufen - was nun?

Eine Toleranzfrist kennt die Vorschrift nicht. Wer ungeprüfte Arbeitsmittel einsetzt, verstößt gegen die Unfallverhütungsvorschriften, und nach einem Unfall schauen Berufsgenossenschaft und Haftpflichtversicherer auf die Prüfnachweise. Beauftragen Sie die Prüfung sofort und entscheiden Sie anhand der Abfahrtskontrollen, ob das Fahrzeug bis dahin weiter eingesetzt werden kann.

Wie wird dokumentiert?

Halten Sie Datum, Prüfer, Ergebnis und Mängel fest, etwa im Prüfbuch, in einer Prüfkartei oder im Prüfbericht, und bewahren Sie das mindestens bis zur nächsten Prüfung auf. Eine Prüfplakette am Fahrzeug oder Stapler zeigt den nächsten Termin auf einen Blick.

Auf einen Blick

Welche Vorschrift für welches Arbeitsmittel gilt

Tabelle der UVV-Prüfungen: Firmenwagen und Lkw mindestens jährlich nach DGUV Vorschrift 70 § 57, Gabelstapler längstens jährlich nach DGUV Vorschrift 68 § 37, Lkw-Ladekran jährlich nach DGUV Vorschrift 52 § 26, Ladebordwand jährlich, mit Status sowie Abfahrtskontrolle vor jeder Schicht und jährlicher Prüfung
Zusammenfassung der DGUV Vorschriften 52, 68 und 70.
So funktioniert es

UVV-Prüfungen für Fuhrpark und Lager organisieren

1
1. Alle Fahrzeuge und Geräte erfassen

Firmenwagen, Transporter, Lkw, Gabelstapler, Hubwagen, Ladekrane und Ladebordwände, jeweils mit Standort und verantwortlicher Person.

2
2. Frist und Prüfer festlegen

Mindestens jährlich für Fahrzeuge, Stapler und Ladekrane, kürzer, wo die Gefährdungsbeurteilung es verlangt. Legen Sie fest, welche Werkstatt oder Prüforganisation was prüft.

3
3. Abfahrtskontrollen schriftlich festhalten

Fahrer und Staplerfahrer prüfen vor jeder Schicht. Eine kurze Checkliste mit Foto und Zeitstempel macht daraus einen Nachweis.

4
4. Vor der Fälligkeit beauftragen

Werkstätten und Prüforganisationen planen Wochen im Voraus. Beauftragen Sie 60 Tage vorher, damit das Fahrzeug nicht stillsteht.

5
5. Ergebnis ablegen und Mängel schließen

Prüfbericht ablegen, nächsten Termin aktualisieren und offene Mängel bis zur Behebung verfolgen.

Fristen im Griff

UVV-Termine in ExpiryEdge

Ein Datensatz je Fahrzeug oder Gerät
Nächste Prüfung, Werkstatt und Bericht an einem Ort

Jedes Fahrzeug, jeder Stapler und jeder Kran erhält einen UVV-Datensatz mit Frist, verantwortlicher Person, Werkstatt und letztem Prüfbericht - neben HU, Tachoprüfung und Leasingende. Erinnerungen erreichen Fuhrpark- oder Lagerleitung 90, 60, 30 und 7 Tage vorher per E-Mail, SMS, WhatsApp, Slack oder Teams und eskalieren, wenn der Termin verstreicht.

Wiederkehrende Fristen rollen weiter

HU, UVV und weitere Termine je Fahrzeug

Eskalation bei überfälliger Prüfung

ExpiryEdge-Dashboard mit Prüfterminen für Fahrzeuge und Arbeitsmittel nach Status
Abfahrtskontrolle mit Nachweis
Checklisten vor Schichtbeginn auf dem Handy

Machen Sie die Abfahrtskontrolle zur Checkliste: Jeder Schritt kann Foto, Unterschrift und Zeitstempel verlangen. Versäumte Kontrollen werden markiert, und ein festgestellter Mangel kann eine Folgeaufgabe starten.

Foto, Unterschrift, Zeitstempel und Ort

Zuweisung je Fahrzeug oder Fahrer

Versäumte Kontrollen markiert

ExpiryEdge-Checkliste für eine Abfahrtskontrolle in Bearbeitung
Häufig gestellte Fragen

Ja, für Arbeitgeber. Fahrzeuge, die als Arbeitsmittel genutzt werden, sind bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich durch einen Sachkundigen zu prüfen (DGUV Vorschrift 70 § 57); Gabelstapler in Abständen von längstens einem Jahr (DGUV Vorschrift 68 § 37); Lkw-Ladekrane mindestens jährlich (DGUV Vorschrift 52 § 26).

Mindestens einmal jährlich für Firmenfahrzeuge, Gabelstapler und Ladekrane. Die Gefährdungsbeurteilung kann kürzere Fristen verlangen, und vor jeder Schicht prüft der Fahrer auf offensichtliche Mängel.

Ein Sachkundiger, der aufgrund von Ausbildung und Erfahrung den sicheren Zustand des Arbeitsmittels beurteilen kann - typischerweise eine Fachwerkstatt, eine Prüforganisation oder ein geschulter eigener Techniker.

Eine Toleranzfrist gibt es nicht. Der Einsatz ungeprüfter Arbeitsmittel verstößt gegen die Unfallverhütungsvorschriften, und nach einem Unfall werden die Prüfnachweise geprüft. Beauftragen Sie die Prüfung sofort und dokumentieren Sie Ihre Schritte.

Nein. Nach der BGN besteht für Privatfahrzeuge von Beschäftigten, die für Dienstfahrten genutzt werden, keine UVV-Prüfpflicht des Arbeitgebers. Führerschein und Verkehrssicherheit sollte er dennoch kontrollieren.

Nein. Die Hauptuntersuchung verlangt das Straßenverkehrsrecht, die UVV-Prüfung das Unfallverhütungsrecht. Beide sind nötig und haben eigene Termine.

In Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen, einschließlich der Anbaugeräte (DGUV Vorschrift 68 § 37). Vor jeder Verwendung kontrolliert der Fahrer den Stapler auf offensichtliche Mängel.

Jeder UVV-Termin für jedes Fahrzeug und Gerät

Fahrzeug- und Geräteliste importieren, Fristen festlegen, Verantwortliche zuweisen. 14 Tage kostenlos testen, ohne Kreditkarte.