Ist die UVV-Prüfung für Firmenwagen Pflicht?
Ja, wenn das Fahrzeug im Betrieb als Arbeitsmittel genutzt wird - also auch Poolfahrzeuge und Dienstwagen, die Beschäftigte fahren. Die Pflicht liegt beim Unternehmen. Privatfahrzeuge von Beschäftigten, die für Dienstfahrten genutzt werden, fallen nicht unter die UVV-Prüfpflicht des Arbeitgebers; Führerschein und Verkehrssicherheit sollte er trotzdem kontrollieren.



