Unterweisung: wie oft ist Pflicht?
Mindestens einmal jährlich für alle Beschäftigten - und zusätzlich bei jedem Arbeitsbeginn, Wechsel des Aufgabenbereichs oder neuen Arbeitsmitteln. Für Jugendliche gilt mindestens halbjährlich. Bei Gefahrstoffen muss die jährliche Unterweisung mündlich erfolgen und per Unterschrift bestätigt werden.



