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Staplerschein: wie lange gültig, und was muss jährlich sein?

Der Ausbildungsnachweis läuft nicht ab. Ob jemand in Ihrem Betrieb Stapler fahren darf, entscheiden der schriftliche Fahrauftrag und die Unterweisung, die mindestens einmal im Jahr zu wiederholen ist. Hier steht, was die DGUV verlangt und was Lager und Personaldienstleister im Blick behalten müssen.

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AusbildungCURRENTFahrauftragCURRENTUnterweisungDUE SOONPrüfung StaplerCURRENT

Zuletzt aktualisiert · ExpiryEdge-Redaktion

Kurz erklärt

Der Staplerschein hat keine gesetzliche Gültigkeitsdauer. Stapler fahren darf im Betrieb, wer mindestens 18 Jahre alt, geeignet, nach DGUV Grundsatz 308-001 ausgebildet und vom Unternehmer schriftlich beauftragt ist (DGUV Vorschrift 68 § 7). Der Fahrauftrag gilt nur für den beauftragenden Betrieb, und die Unterweisung ist mindestens einmal jährlich zu wiederholen.

Übersicht

Was Staplerfahrer im Betrieb brauchen

Drei Punkte betreffen die Person, einer das Gerät. Nur die Ausbildung ist einmalig.

Was Staplerfahrer im Betrieb brauchen
AnforderungWie oftGrundlageVerantwortlich
Ausbildung mit Theorie- und Praxisprüfung ("Staplerschein")einmalig - kein gesetzliches AblaufdatumDGUV Grundsatz 308-001Ausbildungsstelle; Arbeitgeber prüft den Nachweis
Mindestalter 18, körperlich und geistig geeignet, Befähigung nachgewiesenvor der Beauftragung; erneut bei AnlassDGUV Vorschrift 68 § 7Unternehmer
Schriftlicher Fahrauftragje Betrieb; nicht auf andere Unternehmen übertragbarDGUV Vorschrift 68 § 7 mit DurchführungsanweisungUnternehmer
Unterweisungmindestens einmal jährlich und vor neuen GerätenDGUV Vorschrift 1 § 4; § 12 ArbSchGUnternehmer oder beauftragte fachkundige Person
Prüfung des Staplersin Abständen von längstens einem JahrDGUV Vorschrift 68 § 37Sachkundiger
G 25 (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten)nur wenn im Betrieb vereinbart - keine gesetzliche PflichtDGUV-Empfehlung, nicht rechtsverbindlichArbeitgeber / Betriebsarzt
Nach der Durchführungsanweisung zu § 7 DGUV Vorschrift 68 soll der Fahrauftrag zurückgenommen werden, wenn etwa ein Jahr keine ausreichende Fahrpraxis bestand; vor der erneuten Beauftragung empfiehlt sich eine Nachschulung. Zusammenfassung zur Orientierung, Stand Oktober 2026 - keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen kurz beantwortet

Staplerschein in der Praxis

Wie oft muss der Staplerschein erneuert werden?

Der Ausbildungsnachweis wird nicht erneuert. Wiederkehrend sind die jährliche Unterweisung und - bei Arbeitgeberwechsel oder langer Fahrpause - ein neuer schriftlicher Fahrauftrag, oft nach einer kurzen praktischen Nachschulung.

Jährliche Unterweisung: wer darf sie durchführen?

Verantwortlich ist der Unternehmer. Durchführen kann sie eine Führungskraft, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein externer Ausbilder, der Geräte, Betrieb und Gefährdungen kennt. Entscheidend ist, dass Inhalt, Datum und Teilnehmende dokumentiert und unterschrieben sind.

Leiharbeitnehmer als Staplerfahrer

Setzt ein Personaldienstleister Staplerfahrer ein, muss der Entleiher sie vor Arbeitsbeginn im Betrieb unterweisen (§ 11 Abs. 6 AÜG). Weil der Fahrauftrag betriebsbezogen ist, sollten Verleiher und Entleiher schriftlich klären, wer ihn erteilt - und Ausbildungsnachweis, Fahrauftrag und Unterweisungsnachweis je Einsatz zusammen ablegen.

Ist die G 25 Untersuchung Pflicht?

Gesetzlich nicht. Der frühere Grundsatz G 25 ist heute eine nicht rechtsverbindliche DGUV-Empfehlung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten. Verbindlich wird sie erst durch eine Vereinbarung, etwa eine Betriebsvereinbarung. Ist sie bei Ihnen vereinbart, überwachen Sie die Wiederholungstermine wie jede andere Frist.

Auf einen Blick

Drei Ebenen - nur eine ist einmalig

Grafik der drei Ebenen des Staplerscheins: einmalige Ausbildung ohne Ablauf, schriftlicher Fahrauftrag je Betrieb und nicht übertragbar, jährliche Unterweisung, daneben eine Fahrerakte mit Unterweisung fällig in 18 Tagen und Staplerprüfung gültig bis 05/2027
Zusammenfassung von DGUV Vorschrift 68 § 7, DGUV Grundsatz 308-001 und DGUV Vorschrift 1 § 4.
So funktioniert es

Staplerfahrer rechtssicher führen in fünf Schritten

1
1. Ausbildungsnachweis prüfen und ablegen

Holen Sie von jedem Fahrer - auch von Leiharbeitnehmern - vor der ersten Schicht eine Kopie des Ausbildungsnachweises ein.

2
2. Schriftlichen Fahrauftrag erteilen

Beauftragen Sie jeden Fahrer schriftlich für Ihren Betrieb und die Gerätearten, die er fahren darf, nachdem Alter, Eignung und Befähigung geklärt sind.

3
3. Vor der ersten Schicht unterweisen

Unterweisen Sie zu Betrieb, Geräten, Fahrwegen und Regeln und dokumentieren Sie das mit Datum und Unterschrift.

4
4. Unterweisung jährlich wiederholen

Planen Sie die nächste Unterweisung je Fahrer 12 Monate im Voraus und erinnern Sie rechtzeitig.

5
5. Fahrauftrag zurücknehmen oder erneuern

Nehmen Sie den Fahrauftrag zurück, wenn jemand ausscheidet, die Tätigkeit wechselt oder etwa ein Jahr nicht gefahren ist, und beauftragen Sie nach einer Nachschulung neu.

Fristen im Griff

Staplerfahrer in ExpiryEdge

Je Fahrer
Ausbildung, Fahrauftrag und Unterweisung an einem Datensatz

Jeder Fahrer erhält Ausbildungsnachweis, schriftlichen Fahrauftrag und jährliche Unterweisung als Datensätze mit Datum. Die Unterweisung erneuert sich alle 12 Monate, Erinnerungen erreichen Fahrer und Lagerleitung 60, 30 und 7 Tage vorher. Die jährliche Prüfung des Staplers selbst liegt am Datensatz des Geräts.

Jährliche Unterweisung rollt automatisch weiter

Fahrer und Leitung gemeinsam erinnert

Staplerprüfungen im selben System

ExpiryEdge-Liste anstehender Unterweisungen und Staplerprüfungen
Leiharbeit und neue Fahrer
Nachweise per Link, Unterweisung digital unterschrieben

Schicken Sie dem neuen Fahrer oder dem Personaldienstleister einen Link zum Hochladen des Ausbildungsnachweises - ohne Konto. Der Unterweisungsnachweis lässt sich in derselben Anfrage elektronisch unterschreiben, und ein unleserlicher Upload wird einzeln zurückgewiesen und neu angefordert.

Upload-Link ohne Anmeldung

E-Signatur für den Unterweisungsnachweis

Einzelnes Dokument zurückweisen und neu anfordern

ExpiryEdge-Datensatz mit angehängtem Staplerschein
Häufig gestellte Fragen

Der Ausbildungsnachweis hat keine gesetzliche Gültigkeitsdauer. Der schriftliche Fahrauftrag gilt nur für den beauftragenden Betrieb, und die Unterweisung ist mindestens einmal jährlich zu wiederholen.

Ja. Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 und § 12 ArbSchG sind Beschäftigte mindestens einmal jährlich zu unterweisen, zusätzlich vor neuen Geräten, Anbaugeräten oder veränderten Arbeitsbedingungen.

Der Ausbildungsnachweis gilt als Nachweis der Ausbildung. Der Fahrauftrag des früheren Arbeitgebers gilt nicht; der neue Betrieb muss nach Prüfung von Eignung und Befähigung selbst schriftlich beauftragen.

Der Ausbildungsnachweis selbst läuft nicht ab. Ist die Unterweisung überfällig oder der Fahrauftrag zurückgenommen, darf der Fahrer erst wieder fahren, wenn die Unterweisung wiederholt und gegebenenfalls neu beauftragt wurde. Nach rund einem Jahr ohne Fahrpraxis empfiehlt sich vorher eine Nachschulung.

Gesetzlich nicht. G 25 ist heute eine nicht rechtsverbindliche DGUV-Empfehlung. Verbindlich wird sie nur durch eine Vereinbarung im Betrieb, etwa eine Betriebsvereinbarung.

Der Entleiher muss Leiharbeitnehmer vor Beginn der Tätigkeit im Betrieb unterweisen (§ 11 Abs. 6 AÜG). Wer den Fahrauftrag erteilt, sollten Verleiher und Entleiher schriftlich klären und dokumentieren.

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