Wissen · Fahrer und Fuhrpark

Fahrerkarte: wie lange gültig, und wann verlängern?

Die Fahrerkarte gilt höchstens 5 Jahre. Sie muss in einem festen Zeitfenster vor Ablauf erneuert, bei Verlust innerhalb weniger Tage ersetzt und spätestens alle 28 Tage ausgelesen werden. Seit 1. Juli 2026 brauchen auch Fahrer von Fahrzeugen über 2,5 t im grenzüberschreitenden Güterverkehr eine.

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Zuletzt aktualisiert · ExpiryEdge-Redaktion

Kurz erklärt

Die Fahrerkarte ist höchstens 5 Jahre gültig. Die Verlängerung muss spätestens 15 Arbeitstage vor Ablauf beantragt werden, in Deutschland frühestens 6 Monate vorher. Bei Verlust oder Diebstahl ist innerhalb von 7 Kalendertagen Ersatz zu beantragen. Das Unternehmen muss die Fahrerkarte spätestens alle 28 Tage und den Massenspeicher spätestens alle 90 Tage auslesen.

Übersicht

Fristen rund um die Fahrerkarte

Die Termine, auf die es für Fahrer und Unternehmen ankommt. Sie ergeben sich aus der VO (EU) 165/2014 und der Fahrpersonalverordnung (FPersV).

Fristen rund um die Fahrerkarte
FristRegelGrundlageWer
Gültigkeit der Fahrerkartehöchstens 5 JahreVO (EU) 165/2014 Art. 26Ausgabestelle
Verlängerung spätestens beantragenmindestens 15 Arbeitstage vor AblaufVO (EU) 165/2014 Art. 28 Abs. 1Fahrer
Verlängerung frühestens beantragen (Deutschland)6 Monate vor Ablauf§ 4 Abs. 3 FPersVFahrer
Verlust, Diebstahl oder DefektErsatz innerhalb von 7 Kalendertagen beantragen; Weiterfahrt bis zu 15 Tage mit AusdruckenVO (EU) 165/2014 Art. 29Fahrer
Fahrerkarte auslesenspätestens alle 28 Kalendertage§ 2 Abs. 5 FPersVUnternehmen
Massenspeicher (Fahrzeugeinheit) auslesenspätestens alle 90 Tage§ 2 Abs. 5 FPersVUnternehmen
Fahrzeuge über 2,5 t im grenzüberschreitenden Güterverkehrseit 1. Juli 2026 Smart Tachograph und Fahrerkarte (Ausnahmen im Werkverkehr möglich)EU-MobilitätspaketUnternehmen und Fahrer
Wo die Karte beantragt wird, regelt das Bundesland: bei der Fahrerlaubnisbehörde oder bei beauftragten Ausgabestellen wie TÜV oder DEKRA. Ist die Karte bereits abgelaufen, verlangen viele Ausgabestellen einen neuen Erstantrag - fragen Sie bei Ihrer Stelle nach. Zusammenfassung zur Orientierung, Stand Oktober 2026 - keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen kurz beantwortet

Fahrerkarte in der Praxis

Fahrerkarte abgelaufen - trotzdem fahren?

Nein. Die 15-Tage-Regel für Fahrten ohne Karte gilt für beschädigte, fehlerhafte, verlorene oder gestohlene Karten, nicht für eine schlicht abgelaufene. Bei bereits abgelaufener Karte verlangen viele Ausgabestellen einen Erstantrag - und der dauert. Wer im Zeitfenster verlängert, vermeidet diese Lücke.

Fahrerkarte beantragen: wo?

Das hängt vom Bundesland ab. Teils stellt die Fahrerlaubnisbehörde die Karte aus, teils beauftragte Stellen wie TÜV oder DEKRA, oft mit Online-Antrag. Benötigt werden Ausweis, gültige Fahrerlaubnis, Wohnsitznachweis und ein biometrisches Passfoto. Die Gebühren unterscheiden sich je nach Land.

Wie oft muss die Fahrerkarte ausgelesen werden?

Das Unternehmen muss die Fahrerkarte spätestens alle 28 Kalendertage und den Massenspeicher spätestens alle 90 Tage auslesen und Sicherungskopien anlegen. Viele Betriebe lesen wöchentlich aus, damit eine verpasste Woche nicht gleich die 28-Tage-Grenze reißt.

Fahrerkarte Pflicht ab 2026

Seit 1. Juli 2026 brauchen Fahrzeuge und Kombinationen über 2,5 t bis 3,5 t im grenzüberschreitenden Güterverkehr einen Smart Tachograph der zweiten Generation, ihre Fahrer eine Fahrerkarte. Werkverkehr von Betrieben, deren Beschäftigte nicht hauptberuflich fahren, kann ausgenommen sein; das ist im Einzelfall zu prüfen.

Auf einen Blick

Gültigkeit, Verlängerungsfenster und Auslesefristen

Zeitstrahl der Fahrerkarte: ausgestellt, 5 Jahre gültig, Verlängerungsfenster von 6 Monaten bis 15 Arbeitstage vor Ablauf, Fahrerkarte spätestens alle 28 Tage auslesen, Massenspeicher alle 90 Tage, Ersatz bei Verlust innerhalb von 7 Kalendertagen
Zusammenfassung von VO (EU) 165/2014 und FPersV.
So funktioniert es

So bleibt jede Fahrerkarte im Fuhrpark gültig

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1. Jede Fahrerkarte mit Ablaufdatum erfassen

Übernehmen Sie das Ablaufdatum von der Karte jedes Fahrers - und das der Unternehmenskarte.

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2. Den Fahrer 6 Monate vorher erinnern

Starten Sie die Verlängerung zu Beginn des Fensters, damit die neue Karte rechtzeitig da ist, mit weiteren Erinnerungen nach 60 und 30 Tagen.

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3. Bei 15 Arbeitstagen eskalieren

Ist rund drei Wochen vor Ablauf noch kein Antrag gestellt, schaltet sich die Fuhrparkleitung ein.

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4. Auslesen fest einplanen

Legen Sie wiederkehrende Erinnerungen für das Auslesen der Fahrerkarte (28 Tage) und des Massenspeichers (90 Tage) an und dokumentieren Sie jedes Auslesen.

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5. Neue Karte ablegen und Datum aktualisieren

Holen Sie eine Kopie der neuen Karte ein und aktualisieren Sie das Ablaufdatum, damit der Zyklus neu beginnt.

Fristen im Griff

Fahrerkarten in ExpiryEdge

Je Fahrer
Der Fahrer wird auf dem Handy erinnert

Jede Fahrerkarte ist ein Datensatz mit Ablaufdatum. ExpiryEdge erinnert den Fahrer per SMS oder WhatsApp 6 Monate, 60 und 30 Tage vorher und die Fuhrparkleitung per E-Mail oder Teams. Ist 15 Arbeitstage vor Ablauf nichts passiert, wird eskaliert. Führerschein, Weiterbildung nach BKrFQG und ADR-Schulungsbescheinigung liegen am selben Fahrerdatensatz.

Erinnerungen per SMS oder WhatsApp

Eskalation an die Fuhrparkleitung

Alle Fahrerdokumente an einem Datensatz

ExpiryEdge-Erinnerungseinstellungen mit Versand per SMS und WhatsApp an Fahrer
Auslesen und Nachweis
Erinnerung ans Auslesen und Kopie der neuen Karte

ExpiryEdge liest keine Tachographendaten aus. Es erinnert die verantwortliche Person, dass das Auslesen nach 28 bzw. 90 Tagen fällig ist, und dokumentiert, wann es erledigt wurde. Kommt die neue Karte, lädt der Fahrer ein Foto über einen Link hoch - ohne Konto.

Wiederkehrende Erinnerungen nach 28 und 90 Tagen

Upload der neuen Karte ohne Anmeldung

Jeder Schritt mit Zeitstempel

ExpiryEdge-Prüfpfad mit Auslese-Erinnerungen und Upload einer Fahrerkarte
Häufig gestellte Fragen

Höchstens 5 Jahre. Das Ablaufdatum steht auf der Karte.

Der Antrag ist spätestens 15 Arbeitstage vor Ablauf zu stellen. In Deutschland ist er frühestens 6 Monate vor Ablauf möglich.

Bei einer abgelaufenen Karte verlangen viele Ausgabestellen einen neuen Erstantrag statt einer Verlängerung; klären Sie das mit Ihrer Ausgabestelle. Ohne gültige Karte darf ein Fahrzeug mit Fahrtenschreiber nicht gefahren werden; die 15-Tage-Ausnahme gilt nur für beschädigte, fehlerhafte, verlorene oder gestohlene Karten.

Innerhalb von 7 Kalendertagen Ersatz beantragen. Der Fahrer darf bis zu 15 Tage weiterfahren und hält die vorgeschriebenen Daten auf Ausdrucken fest.

Spätestens alle 28 Kalendertage. Der Massenspeicher des Fahrzeugs ist spätestens alle 90 Tage auszulesen (§ 2 Abs. 5 FPersV).

Seit 1. Juli 2026 brauchen Fahrzeuge über 2,5 t bis 3,5 t im grenzüberschreitenden Güterverkehr einen Smart Tachograph, ihre Fahrer also eine Fahrerkarte. Reine Inlandsfahrten und bestimmter Werkverkehr sind nicht betroffen.

Kein Fahrer mehr mit abgelaufener Fahrerkarte

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