Ratgeber · Erste Hilfe im Betrieb

Ersthelfer im Betrieb: wie viele Sie brauchen und wann die Auffrischung fällig ist.

Jeder Betrieb ab zwei anwesenden Beschäftigten braucht ausgebildete Ersthelfer - wie viele, regelt DGUV Vorschrift 1 § 26. Ausbildung und Fortbildung umfassen je 9 Unterrichtseinheiten, die Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre fällig, die Lehrgangsgebühr trägt die Berufsgenossenschaft. Hier sind die Regeln - und wie jede Schicht abgedeckt bleibt.

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Zuletzt aktualisiert · ExpiryEdge-Redaktion

Kurz erklärt

Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten ist mindestens ein Ersthelfer Pflicht. Ab 21 Anwesenden braucht es 5 % in Verwaltungs- und Handelsbetrieben und 10 % in sonstigen Betrieben wie Produktion oder Bau (DGUV Vorschrift 1 § 26). Ersthelfer absolvieren einen Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten und werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet; die Kursgebühr trägt der Unfallversicherungsträger.

Die Regeln im Überblick

Ersthelfer im Betrieb: Anzahl, Ausbildung, Fortbildung

Was DGUV Vorschrift 1 und das Arbeitsschutzgesetz vom Unternehmer verlangen.

Ersthelfer im Betrieb: Anzahl, Ausbildung, Fortbildung
ThemaRegelGrundlage
2 bis 20 anwesende Versichertemindestens 1 ErsthelferDGUV Vorschrift 1 § 26 Abs. 1
über 20 Anwesende - Verwaltung und Handel5 % der AnwesendenDGUV Vorschrift 1 § 26 Abs. 1
über 20 Anwesende - sonstige Betriebe10 % der AnwesendenDGUV Vorschrift 1 § 26 Abs. 1
Kindertageseinrichtungen / Hochschulen1 je Kindergruppe / 10 % der VersichertenDGUV Vorschrift 1 § 26 Abs. 1
AusbildungErste-Hilfe-Lehrgang, 9 Unterrichtseinheiten, bei ermächtigter StelleDGUV Vorschrift 1 § 26 Abs. 2
Fortbildungin der Regel alle 2 Jahre, 9 UE; Unternehmer lässt sich Nachweise vorlegenDGUV Vorschrift 1 § 26 Abs. 3
KostenLehrgangsgebühr trägt der UV-Träger; Entgelt und Fahrtkosten das UnternehmenDGUV FAQ Erste Hilfe
Benennungdurch den Arbeitgeber, nach Anhörung des Betriebs- oder Personalrats§ 10 Abs. 2 ArbSchG
Maßgeblich sind die tatsächlich anwesenden Versicherten - planen Sie je Schicht und berücksichtigen Sie Urlaub und Krankheit. Abweichungen von der Zahl sind nur im Einvernehmen mit dem Unfallversicherungsträger möglich. Stand: Oktober 2026, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen, kurz beantwortet

Was Arbeitgeber zu Ersthelfern wissen müssen

Ist ein Ersthelfer im Betrieb Pflicht?

Ja, sobald zwei oder mehr Versicherte anwesend sind. Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass während der Arbeitszeit genügend ausgebildete Ersthelfer zur Verfügung stehen (§ 10 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 § 26). Im Büro mit bis zu 20 Anwesenden reicht rechnerisch einer - praktisch sollten es zwei sein, damit Urlaub und Krankheit keine Lücke reißen.

Wie oft muss ein Ersthelfer auffrischen?

In der Regel alle zwei Jahre mit einer Fortbildung von 9 Unterrichtseinheiten bei einer ermächtigten Stelle (§ 26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1). Der Unternehmer muss sich die Nachweise vorlegen lassen. Führen Sie für jeden Ersthelfer das Datum des letzten Kurses und planen Sie den nächsten früh - Kurse sind oft Wochen im Voraus ausgebucht.

Ersthelfer abgelaufen - was nun?

Laut FAQ des DGUV-Fachbereichs Erste Hilfe kann die Person zunächst weiter als Ersthelfer tätig sein, die Fortbildung muss aber zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Im Zweifel kann ohne Zeitverlust auch ein vollständiger Erste-Hilfe-Lehrgang gebucht werden, denn er hat denselben Umfang von 9 Unterrichtseinheiten.

Die häufigste Lücke: Das Kursdatum steht auf einer Bescheinigung in der Schublade - und niemand merkt, wann die zwei Jahre um sind.

Übernimmt die BG die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs?

Ja. Die Teilnahmegebühren für die Standard-Aus- und Fortbildung tragen die Unfallversicherungsträger, abgerechnet direkt mit der Ausbildungsstelle und nur für tatsächliche Teilnehmende. Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt das Unternehmen.

Beispiel

Ein Ersthelfer-Plan, der jede Schicht abdeckt

Benötigte Anzahl je Schicht, jeder Ersthelfer mit letztem Kurs und nächster Fortbildung, der Status auf einen Blick.

Ersthelfer-Plan mit der benötigten Anzahl (1 bei 2-20 Anwesenden, 5 % Verwaltung, 10 % sonstige Betriebe), Beispiel von 12 Ersthelfern je Schicht bei 120 Anwesenden und einer Liste der Ersthelfer mit letzter Aus- oder Fortbildung, nächster Fortbildung und Status
Beispieldarstellung. Grundlage: DGUV Vorschrift 1 § 26 und DGUV Fachbereich Erste Hilfe.
So funktioniert es

So organisieren Sie die Ersthelfer in Ihrem Betrieb

1
Anwesende je Schicht und Standort zählen

Maßgeblich sind die tatsächlich anwesenden Versicherten, nicht die Zahl auf dem Papier. Dann gilt: 1 Ersthelfer bei 2-20, darüber 5 % oder 10 % je nach Betriebsart.

2
Ersthelfer und Vertretungen benennen

Benennen Sie die Ersthelfer nach Anhörung des Betriebsrats (§ 10 ArbSchG) und planen Sie Vertretungen für Urlaub, Krankheit und Nachtschicht ein.

3
Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Stelle buchen

Die Gebühr trägt die BG. Bewahren Sie für jede Person die Bescheinigung mit Kursdatum auf.

4
Fortbildung zwei Jahre im Voraus planen

Setzen Sie eine Erinnerung deutlich vor Ablauf der zwei Jahre, damit ein Kursplatz rechtzeitig gebucht werden kann.

5
Nachweise einholen und Aushang aktualisieren

Lassen Sie sich jede Fortbildung nachweisen, wie § 26 es verlangt, und halten Sie den Aushang mit den Namen der Ersthelfer aktuell.

So führen Sie es in ExpiryEdge

Jeder Ersthelfer, jede Fortbildung, jede Schicht

Ein Datensatz je Ersthelfer
Fortbildungstermine, die sich selbst melden

Jeder Ersthelfer ist ein Datensatz mit Kursdatum, Fortbildungsfrist zwei Jahre später, Standort und Schicht. Person und Führungskraft werden 90, 60, 30 und 7 Tage vorher erinnert - per E-Mail, SMS, WhatsApp, Slack oder Teams - und die Fachkraft für Arbeitssicherheit sieht jede überfällige Fortbildung auf einem Dashboard.

Frist rollt weiter, sobald die neue Bescheinigung vorliegt

Filter nach Standort, Schicht oder Abteilung

Eskalation bei versäumter Fortbildung

ExpiryEdge-Liste anstehender Erinnerungen zur Erste-Hilfe-Fortbildung je Mitarbeiter
Nachweis ohne Hinterherlaufen
Bescheinigungen per Link einsammeln

Schicken Sie dem Ersthelfer einen Link, über den er die neue Kursbescheinigung vom Handy hochlädt - ohne Konto. Die Bescheinigung landet am Datensatz, und Sie zeigen den Nachweis, den DGUV Vorschrift 1 verlangt, in Sekunden.

Upload-Link ohne Anmeldung

Automatisches Nachfassen bis zum Eingang

Zeitgestempelter Prüfpfad

ExpiryEdge-Datensatz mit hinterlegter Erste-Hilfe-Bescheinigung
Häufig gestellte Fragen

Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten mindestens einen. Bei mehr als 20 Anwesenden 5 % in Verwaltungs- und Handelsbetrieben und 10 % in sonstigen Betrieben wie Produktion und Bau; Kitas brauchen einen Ersthelfer je Kindergruppe (DGUV Vorschrift 1 § 26). Gezählt werden die Anwesenden - planen Sie deshalb je Schicht.

Ein Ablaufdatum steht nicht im Gesetz, aber DGUV Vorschrift 1 § 26 Abs. 3 verlangt die Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre. Praktisch gilt ein betrieblicher Ersthelfer zwei Jahre nach dem letzten Kurs als aktuell.

Laut FAQ des DGUV-Fachbereichs Erste Hilfe zunächst ja, die Fortbildung muss aber zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachgeholt werden. Alternativ kann ein vollständiger Erste-Hilfe-Lehrgang gebucht werden. Prüfen Sie in der Zwischenzeit, ob in jeder Schicht noch genug Ersthelfer mit aktueller Fortbildung anwesend sind.

Ja. Die Unfallversicherungsträger tragen die Teilnahmegebühren für die Standard-Aus- und Fortbildung bei ermächtigten Stellen, nur für tatsächliche Teilnehmende. Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt das Unternehmen.

Personen, die bei einer vom Unfallversicherungsträger ermächtigten Stelle ausgebildet wurden, oder Personen mit sanitäts- oder rettungsdienstlicher Ausbildung bzw. einem abgeschlossenen Gesundheitsberuf (DGUV Vorschrift 1 § 26 Abs. 2). Benannt werden sie vom Arbeitgeber nach Anhörung des Betriebs- oder Personalrats.

Die Regel stellt auf die anwesenden Versicherten ab, Leiharbeitnehmer vor Ort zählen also mit. Klären Sie mit dem Personaldienstleister, wer Ersthelfer stellt, und hinterlegen Sie für jede mitgezählte Person den Nachweis.

Führen Sie jeden Ersthelfer als Datensatz mit Kursdatum, Standort und Schicht und setzen Sie Erinnerungen vor Ablauf der zwei Jahre. ExpiryEdge verschickt diese Erinnerungen per E-Mail, SMS oder WhatsApp, sammelt die neue Bescheinigung per Upload-Link ein und zeigt überfällige Fortbildungen über alle Standorte.

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