Aufenthaltstitel abgelaufen - was tut der Arbeitgeber?
Zuerst klären, ob vor Ablauf ein Verlängerungsantrag gestellt wurde. Dann gilt der bisherige Titel kraft Gesetzes bis zur Entscheidung fort, und die Ausländerbehörde stellt eine Fiktionsbescheinigung aus (§ 81 Abs. 4, 5 AufenthG); nehmen Sie eine Kopie und prüfen Sie, was sie zur Erwerbstätigkeit sagt. Wurde kein Antrag rechtzeitig gestellt, darf die Person bis zur Erlaubnis nicht beschäftigt werden. Ob und wie das Arbeitsverhältnis endet, ist eine arbeitsrechtliche Frage - holen Sie Rechtsrat ein.



