Ratgeber · Arbeitsmedizin

Arbeitsmedizinische Vorsorge: Pflicht oder Angebot - und wie oft?

Die ArbMedVV verpflichtet Arbeitgeber, für bestimmte Tätigkeiten Vorsorge zu veranlassen oder anzubieten - bei Lärm, Gefahrstoffen, Feuchtarbeit, Bildschirmarbeit und mehr. Die erste findet vor Tätigkeitsbeginn statt, die zweite in der Regel nach 12 Monaten, danach spätestens alle 36 Monate. So funktioniert es - und das müssen Sie im Blick behalten.

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VorTätigkeitsbegi…CURRENT2. nach 12MonatenCURRENTDann max. 36MonateDUE SOONVorsorgekarteigeführtCURRENT

Zuletzt aktualisiert · ExpiryEdge-Redaktion

Kurz erklärt

Nach der ArbMedVV muss der Arbeitgeber für die im Anhang genannten Tätigkeiten Pflichtvorsorge veranlassen und Angebotsvorsorge anbieten - vor Tätigkeitsbeginn und danach regelmäßig. Nach AMR 2.1 findet die erste Vorsorge innerhalb von 3 Monaten vor Beginn statt, die zweite in der Regel nach spätestens 12 Monaten, danach höchstens alle 36 Monate. Der Arbeitgeber führt eine Vorsorgekartei.

Die Regeln im Überblick

Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV

Die drei Vorsorgearten, die Fristen und die Dokumentationspflicht des Arbeitgebers.

Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV
ThemaRegelGrundlage
PflichtvorsorgeArbeitgeber muss sie vor Aufnahme der Tätigkeit und regelmäßig veranlassen; Tätigkeit erst nach Teilnahme§ 4 ArbMedVV
Angebotsvorsorgevor Aufnahme der Tätigkeit und regelmäßig anzubieten; Ablehnung entbindet nicht vom weiteren Angebot§ 5 ArbMedVV
Wunschvorsorgeauf Wunsch der Beschäftigten zu ermöglichen, wenn ein Gesundheitsschaden nicht auszuschließen ist§ 2 Abs. 4 ArbMedVV
Erste Vorsorgeinnerhalb von 3 Monaten vor Aufnahme der TätigkeitAMR 2.1
Zweite Vorsorgein der Regel spätestens nach 12 Monaten (6 Monate bei sensibilisierenden Stoffen und Feuchtarbeit)AMR 2.1
Weitere Vorsorgehöchstens alle 36 Monate; Betriebsarzt darf verkürzen, nicht verlängernAMR 2.1
Vorsorgekarteidass, wann und aus welchem Anlass Vorsorge stattfand - keine Befunde; bis Ende der Beschäftigung aufbewahren§ 3 Abs. 4 ArbMedVV
BußgeldPflichtvorsorge nicht veranlasst, Angebotsvorsorge nicht angeboten oder Kartei nicht geführt: bis 5.000 €§ 10 ArbMedVV i. V. m. § 25 ArbSchG
Welche Tätigkeit welche Vorsorge auslöst, regelt der Anhang der ArbMedVV in Verbindung mit Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Bildschirmarbeit etwa löst Angebotsvorsorge einschließlich Augenuntersuchung aus. Stand: Oktober 2026, keine Rechts- oder medizinische Beratung.
Häufige Fragen, kurz beantwortet

Was Arbeitgeber zur arbeitsmedizinischen Vorsorge wissen müssen

Pflicht oder freiwillig?

Beides gibt es. Bei Pflichtvorsorge veranlasst der Arbeitgeber den Termin, und die Tätigkeit darf erst nach der Teilnahme ausgeübt werden. Angebotsvorsorge muss angeboten werden; Beschäftigte dürfen ablehnen, der Arbeitgeber muss aber in den Fristen weiter anbieten. Körperliche Untersuchungen finden nie gegen den Willen der Beschäftigten statt.

Ist die G25-Untersuchung Pflicht?

Nach der ArbMedVV nicht. Die G 25 (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten) ist eine DGUV-Empfehlung zur Eignung, keine gesetzliche Vorsorge, und nicht rechtsverbindlich. Verbindlich wird sie nur über Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder eine besondere Rechtsvorschrift. Ist die G 25 bei Ihnen vereinbart, müssen Sie ihre Wiederholungsfristen trotzdem überwachen.

Wer darf die Vorsorge durchführen - und wer zahlt?

Ärztinnen und Ärzte mit der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (§ 7 ArbMedVV), vorrangig der bestellte Betriebsarzt. Die Kosten trägt der Arbeitgeber, denn Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen dürfen nicht den Beschäftigten auferlegt werden (§ 3 Abs. 3 ArbSchG). Die Vorsorge soll während der Arbeitszeit stattfinden.

Was erfährt der Arbeitgeber?

Eine Vorsorgebescheinigung darüber, dass, wann und aus welchem Anlass ein Termin stattfand - und wann aus ärztlicher Sicht die nächste Vorsorge angezeigt ist (§ 6 Abs. 3 ArbMedVV). Befunde und Diagnosen bleiben beim Arzt. Genau diese Termine muss der Arbeitgeber überwachen.

Überwachen Sie den nächsten Termin aus der Bescheinigung - nicht den Befund. In die Vorsorgekartei gehören keine medizinischen Daten.

Beispiel

Fristen und Vorsorgekartei

Die Fristenfolge nach AMR 2.1 und eine Kartei je Beschäftigtem mit Anlass, Art und nächstem Termin.

Zeitstrahl der Vorsorgefristen - erste innerhalb von 3 Monaten vor Beginn, zweite in der Regel nach 12 Monaten, danach höchstens alle 36 Monate - und eine Vorsorgekartei mit Anlass, Art, letztem und nächstem Termin
Beispieldarstellung. Anlässe und Art ergeben sich aus dem Anhang der ArbMedVV und Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
So funktioniert es

So organisieren Sie die arbeitsmedizinische Vorsorge

1
Anlässe aus der Gefährdungsbeurteilung ableiten

Gleichen Sie jede Tätigkeit mit dem Anhang der ArbMedVV ab: Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge.

2
Betriebsarzt beauftragen

Beauftragen Sie eine Ärztin oder einen Arzt mit arbeits- oder betriebsmedizinischer Qualifikation und geben Sie die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung weiter.

3
Erste Vorsorge vor Tätigkeitsbeginn

Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit stattgefunden haben; Angebotsvorsorge rechtzeitig schriftlich anbieten.

4
Bescheinigung und nächsten Termin erfassen

Führen Sie die Vorsorgekartei mit dem "dass, wann, warum" und dem ärztlich angegebenen nächsten Termin. Nie Befunde speichern.

5
Rechtzeitig erneut veranlassen und anbieten

Erinnern Sie vor jedem nächsten Termin - und bieten Sie Angebotsvorsorge auch nach einer Ablehnung weiter an.

So führen Sie es in ExpiryEdge

Jeder Anlass, jeder Termin - ohne Gesundheitsdaten

Ein Datensatz je Person und Anlass
Nächste Termine, die rechtzeitig kommen

Führen Sie jeden Anlass - Lärm, Feuchtarbeit, Bildschirmarbeit, Atemschutz - als Datensatz je Person mit Vorsorgeart, letztem Termin und nächstem Termin aus der Bescheinigung. HR und Beschäftigte werden rechtzeitig erinnert; überfällige Pflichtvorsorge eskaliert, bevor die Tätigkeit weiterläuft.

Wiederkehrende Termine je Anlass

Erinnerungen per E-Mail, SMS, WhatsApp oder Teams

Überfällige Pflichtvorsorge markiert

ExpiryEdge-Kalender mit anstehenden Vorsorgeterminen
Angebote und Bescheinigungen hinterlegt
Nachweis jedes Angebots und jedes Termins

Verschicken Sie das schriftliche Angebot zur Angebotsvorsorge als Anfrage, die Beschäftigte per E-Signatur annehmen oder ablehnen, und sammeln Sie die Vorsorgebescheinigung per Upload-Link ein. Der Zugriff ist rollenbasiert beschränkt, und der Datensatz enthält nur Termine und Anlässe, nie Befunde.

Angebot und Antwort mit E-Signatur

Bescheinigungs-Upload ohne Konto

Rollenbasierter Zugriff

ExpiryEdge-Benutzerverwaltung mit rollenbasiertem Zugriff
Häufig gestellte Fragen

Nach AMR 2.1: die erste innerhalb von 3 Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit, die zweite in der Regel spätestens nach 12 Monaten (6 Monate bei sensibilisierenden Stoffen und Feuchtarbeit), danach höchstens alle 36 Monate. Der Betriebsarzt darf kürzere, aber keine längeren Fristen festlegen.

Pflichtvorsorge muss der Arbeitgeber veranlassen, und sie muss vor der Tätigkeit wahrgenommen werden. Angebotsvorsorge muss angeboten werden; Beschäftigte dürfen ablehnen. Untersuchungen finden in keinem Fall gegen den Willen der Beschäftigten statt.

Nicht nach der ArbMedVV. Die G 25 ist eine DGUV-Empfehlung zur Eignung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten und nicht rechtsverbindlich. Verbindlich wird sie nur über Vertrag, Betriebsvereinbarung oder eine besondere Rechtsvorschrift.

Eine Vorsorgekartei mit Angaben, dass, wann und aus welchem Anlass Vorsorge stattgefunden hat, aufbewahrt bis zum Ende der Beschäftigung; beim Ausscheiden erhält die Person eine Kopie ihrer Angaben (§ 3 Abs. 4 ArbMedVV). Befunde gehören nicht hinein.

Der Arbeitgeber. Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen dürfen nicht den Beschäftigten auferlegt werden (§ 3 Abs. 3 ArbSchG), und die Vorsorge soll während der Arbeitszeit stattfinden.

Ja, als Angebotsvorsorge nach dem Anhang der ArbMedVV, einschließlich einer angemessenen Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Für die Wiederholung gelten die Fristen der AMR 2.1.

Führen Sie je Person und Anlass einen Datensatz mit Vorsorgeart und nächstem Termin aus der Bescheinigung und erinnern Sie HR und Beschäftigte rechtzeitig. ExpiryEdge macht das, ohne Gesundheitsdaten zu speichern, und markiert überfällige Pflichtvorsorge.

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